Behandlungskosten


Seit dem 1. Januar 1993 haben erwachsene Patienten keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Nur wenn sehr schwere Kieferfehlbildungen bestehen und eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Therapie erforderlich ist, übernehmen die Krankenkassen eine zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung. Faktoren wie Ästhetik, Komfort und maximale Sicherheit im Hinblick auf den Behandlungserfolg finden leider keine Berücksichtigung.

Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen bei erwachsenen Patienten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen und sind daher Privatleistungen. Die privaten Versicherungen erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise, abhängig vom jeweiligen Tarif.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.


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